Allgemeine Geschäftsbedingungen
C-Stone Academy – ein Angebot von C-Stone Development Solutions
Stand: 9. August 2026
1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich
1. Anbieter und Vertragspartner ist:
Markus Kruse
handelnd unter C-Stone Development Solutions
C-Stone Academy ist ein Angebot von C-Stone Development Solutions.
Kronestraße 36 · 29221 Celle · Deutschland
E-Mail: info@c-stone-academy.com · Telefon: +49 5141 8073637
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE205194457
nachfolgend „C-Stone“ genannt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über folgende Leistungen:
- Unternehmens-, Karriere- und Gründungsconsulting,
- individuelles Coaching und Mentoring,
- Seminare, Workshops, Kurse und andere Angebote der C-Stone Academy,
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, insbesondere AVGS-Coachings, die in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Maßnahmeträger durchgeführt werden,
- ergänzende digitale Inhalte und Arbeitsmaterialien.
3. Die konkrete Leistungsbeschreibung, der Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit, der Durchführungsort und das Durchführungsformat ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Buchungsformular, der Maßnahmebeschreibung oder den Unterlagen des zugelassenen Maßnahmeträgers.
4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
5. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn C-Stone ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
6. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
7. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
8. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Vertragsschluss
1. Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in sozialen Medien, Broschüren oder anderen Unterlagen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern die Darstellung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die Unterzeichnung eines Vertrags,
- die Annahme eines individuellen Angebots in Textform,
- eine Buchungs- oder Auftragsbestätigung durch C-Stone oder
- den Abschluss eines entsprechend gekennzeichneten Online-Buchungsvorgangs.
3. Bei AVGS-Maßnahmen gelten ergänzend die besonderen Voraussetzungen des Abschnitts 7. Eine Kontaktaufnahme, ein Erstgespräch oder die Übersendung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins führt noch nicht zum Abschluss eines geförderten Teilnahmevertrags.
4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung richtige und vollständige Angaben zu machen. Änderungen vertragsrelevanter Daten sind C-Stone unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Vertragstext und diese AGB werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, zur Verfügung gestellt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Allgemeiner Leistungsgegenstand
1. C-Stone erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, beruflicher, persönlicher oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Consulting, Coaching und Bildungsleistungen beruhen auf einem kooperativen Prozess. Die Mitwirkung des Kunden beziehungsweise Teilnehmenden ist ein wesentlicher Bestandteil der Leistung.
3. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung des Kunden beziehungsweise Teilnehmenden. C-Stone nimmt dem Kunden keine unternehmerischen, beruflichen, finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Entscheidungen ab.
4. Leistungsangaben zu Dauer und Umfang beziehen sich auf die vereinbarten Einheiten. Eine Coaching- oder Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten, sofern im Angebot, Vertrag oder in der Maßnahmebeschreibung nichts anderes angegeben ist.
5. C-Stone darf fachlich geeignete Mitarbeiter, Dozenten, Coaches oder Subunternehmer einsetzen, sofern nicht ausdrücklich die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.
6. C-Stone darf Inhalte, Methoden und den zeitlichen Ablauf aus fachlichen oder organisatorischen Gründen angemessen anpassen, wenn das vereinbarte Leistungsziel und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
7. Präsenzleistungen dürfen nur mit Zustimmung des Kunden oder bei einer bereits vertraglich vorgesehenen hybriden Durchführung online erbracht werden. Gesetzliche oder behördliche Vorgaben bleiben unberührt.
4. Consulting
1. Gegenstand und Umfang einer Beratungsleistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Projektvertrag.
2. Der Kunde stellt C-Stone rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung benötigt werden.
3. C-Stone darf grundsätzlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen ausgehen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
4. Verzögerungen, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
5. Zusätzlicher, vom Kunden verursachter und nicht bereits vereinbarter Aufwand darf nach vorherigem Hinweis entsprechend der vereinbarten Vergütung oder, falls keine Vergütung vereinbart wurde, zu den üblichen Sätzen von C-Stone berechnet werden.
6. C-Stone erbringt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Anlage- oder Schuldnerberatung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und C-Stone beziehungsweise die eingesetzte Fachperson hierzu gesetzlich befugt ist.
7. Bei entsprechendem Beratungsbedarf hat der Kunde geeignete Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder andere befugte Berufsträger hinzuzuziehen.
5. Coaching und Mentoring
1. Coaching und Mentoring dienen der Unterstützung von Reflexion, Zielentwicklung, Kompetenzentwicklung und eigenverantwortlicher Umsetzung.
2. Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
3. Teilnehmende sind verpflichtet, C-Stone vor Beginn mitzuteilen, wenn gesundheitliche Umstände bestehen, die einer Teilnahme entgegenstehen oder besondere Vorkehrungen erfordern können. Konkrete Gesundheitsdaten werden nur erhoben, soweit dies erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
4. Bei akuten psychischen Krisen oder gesundheitlichen Notfällen ist professionelle medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. C-Stone darf ein Coaching aus sachlichem Grund unterbrechen oder beenden, wenn eine fachgerechte oder sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
6. Aussagen über mögliche Ergebnisse, Entwicklungen, Umsätze, Einkommen, Förderungen, Gründungen oder Vermittlungschancen stellen keine Garantie dar.
6. C-Stone Academy, Seminare und Kurse
1. Inhalte, Termine, Zugangsdauer, Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls Prüfungs- oder Zertifikatsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
2. C-Stone darf Präsenz- oder Live-Online-Termine bei Ausfall einer Lehrperson, zu geringer Teilnehmendenzahl oder aus anderen erheblichen organisatorischen Gründen verschieben.
3. Ein Ersatztermin wird mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt.
4. Ist die Verschiebung für den Kunden unzumutbar oder kann kein angemessener Ersatztermin angeboten werden, darf der Kunde hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Vergütung wird insoweit erstattet.
5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden nur erteilt, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt wurden.
7. Ein von C-Stone ausgestelltes Zertifikat ist kein staatlich anerkannter Abschluss, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
8. Soweit ein Angebot Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes darstellt, gelten dessen zwingende Bestimmungen.
9. Erforderliche Zulassungsnummern und besondere Vertragsinformationen werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beziehungsweise im Einzelvertrag angegeben.
10. Zwingende Rechte nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, insbesondere hinsichtlich Vertragsinhalt, Widerruf und Kündigung, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
7. AVGS-Coaching in Zusammenarbeit mit TASys
7.1 Zugelassener Maßnahmeträger
1. C-Stone bietet AVGS-geförderte Coachings in Zusammenarbeit mit folgendem Maßnahmeträger an:
TASys GmbH
Kölner Str. 41 · 51379 Leverkusen · Deutschland
Telefon: +49 (0) 214 35 20 70 80 · E-Mail: beratung@tasysgmbh.de
Webseite: www.tasys-academy.de
Sitz der Gesellschaft: Leverkusen · Registergericht: Amtsgericht Köln
Handelsregister: HRB 71281 · Geschäftsführer: Harald Müller
nachfolgend „TASys“ genannt.
2. TASys ist der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassene Träger. Die jeweils eingesetzte AVGS-Maßnahme muss ebenfalls über die erforderliche Maßnahmezulassung verfügen.
3. C-Stone tritt gegenüber Interessenten und Teilnehmenden nicht als eigener AZAV-zugelassener Maßnahmeträger auf, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und nachweislich etwas anderes angegeben wird.
4. Die Durchführung des Coachings durch C-Stone beziehungsweise Markus Kruse erfolgt als Kooperationspartner und Coach von TASys auf Grundlage:
- der Vereinbarungen zwischen C-Stone und TASys,
- der zugelassenen Maßnahmekonzeption,
- der Teilnahme- und Maßnahmeunterlagen,
- der Förderentscheidung sowie
- der Vorgaben des zuständigen Kostenträgers.
5. Vertragspartner für die geförderte Maßnahmeteilnahme ist grundsätzlich TASys, soweit in den Teilnahme- und Maßnahmeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
6. Die Teilnahmebedingungen, Datenschutzinformationen und Maßnahmeunterlagen von TASys gelten für die AVGS-Maßnahme ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die maßnahmespezifischen Unterlagen von TASys diesen AGB vor.
7.2 Voraussetzungen der Teilnahme
1. Voraussetzung für eine geförderte Teilnahme ist insbesondere:
- ein gültiger Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder eine andere schriftliche Förderzusage,
- die Übereinstimmung des Gutscheins mit Maßnahmeziel, Zeitraum, Region und zugelassener Maßnahme,
- die rechtzeitige Vorlage des Gutscheins und der erforderlichen Unterlagen,
- die Aufnahmeentscheidung durch TASys sowie
- die erforderliche Bestätigung beziehungsweise Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger.
2. Die Kontaktaufnahme mit C-Stone, ein Erstgespräch oder die Übermittlung eines AVGS begründet noch keinen Anspruch auf Aufnahme, Durchführung oder Kostenübernahme.
3. Die geförderte Maßnahme darf erst beginnen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Bestätigungen erteilt worden sind.
7.3 Datenübermittlung an TASys
1. Soweit dies zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, zur Beratung, Anmeldung, Maßnahmezuordnung, Kommunikation mit dem Kostenträger, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung oder Abrechnung erforderlich ist, übermittelt C-Stone personenbezogene Daten des Interessenten beziehungsweise Teilnehmenden an TASys.
2. Die Übermittlung kann insbesondere folgende Daten umfassen:
- Stamm- und Kontaktdaten,
- Angaben zum zuständigen Kostenträger,
- Angaben aus dem AVGS beziehungsweise der Förderzusage,
- Angaben zum gewünschten Coaching und Förderziel,
- für die Prüfung und Durchführung erforderliche teilnahmebezogene Daten,
- vereinbarte Termine und Anwesenheitsdaten sowie
- erforderliche Verlaufs-, Abbruch- und Ergebnisdaten.
3. Es werden nur solche Daten übermittelt, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
4. TASys verarbeitet die übermittelten Daten im Rahmen seiner Aufgaben als zugelassener Maßnahmeträger.
5. Soweit C-Stone und TASys jeweils eigenständig oder gemeinsam über Zwecke und Mittel bestimmter Verarbeitungsvorgänge entscheiden, werden die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten in den Datenschutzinformationen und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten ausgewiesen.
6. Informationen über die Verantwortlichen, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Datenempfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte werden Interessenten beziehungsweise Teilnehmenden vor oder bei Erhebung ihrer Daten in einer gesonderten Datenschutzinformation nach Art. 13 beziehungsweise Art. 14 DSGVO zur Verfügung gestellt.
7. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden nur verarbeitet oder weitergegeben, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame ausdrückliche Einwilligung besteht.
8. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
9. Ist eine bestimmte Angabe für die Prüfung, Bewilligung oder Durchführung zwingend erforderlich, wird die betroffene Person vorab über die möglichen Folgen einer Nichtbereitstellung informiert.
7.4 Kosten und Mitwirkung
1. Soweit die Maßnahmekosten vom Kostenträger übernommen werden, entstehen dem Teilnehmenden hierfür keine privaten Teilnahmeentgelte.
2. Eine private Zahlungspflicht entsteht nur aufgrund einer gesonderten, transparenten und ausdrücklich abgeschlossenen Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung darf nicht zur Voraussetzung einer geförderten Teilnahme gemacht werden.
3. Teilnehmende verpflichten sich:
- vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen,
- aktiv und angemessen mitzuwirken,
- Verhinderungen unverzüglich mitzuteilen,
- erforderliche Anwesenheits- und Teilnahmebestätigungen wahrheitsgemäß zu führen und
- Änderungen mitzuteilen, die für die Förderung oder Durchführung erheblich sind.
4. Fehlzeiten, Erkrankungen und Terminänderungen werden nach den Vorgaben des Kostenträgers, der Maßnahmezulassung, der Maßnahmekonzeption und den Unterlagen von TASys behandelt.
5. Erforderliche Nachweise sind nur vorzulegen, soweit hierfür eine gesetzliche, förderrechtliche oder vertragliche Grundlage besteht.
6. C-Stone und TASys dürfen den zuständigen Kostenträger über Anwesenheiten, erhebliche Fehlzeiten, einen Abbruch, den Maßnahmeverlauf und andere förderrelevante Umstände informieren, soweit dies für Durchführung, Nachweisführung oder Abrechnung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
7. Eine Beendigung oder ein Abbruch der Maßnahme richtet sich vorrangig nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Förderentscheidung, den Vorgaben des Kostenträgers und den zugelassenen Maßnahme- und Teilnahmeunterlagen von TASys.
8. Weder C-Stone noch TASys schulden:
- die Erteilung eines AVGS,
- die Bewilligung einer Förderung,
- eine Arbeitsvermittlung,
- eine Beschäftigungsaufnahme,
- eine erfolgreiche Gründung oder
- einen bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Erfolg.
8. Termine, Absagen und Nichterscheinen
1. Vereinbarte Einzeltermine sind verbindlich.
2. Kann ein Kunde einen privat oder betrieblich finanzierten Einzeltermin nicht wahrnehmen, soll er diesen möglichst frühzeitig in Textform absagen.
3. Sagt der Kunde einen ausschließlich für ihn reservierten Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder erscheint er nicht, kann C-Stone eine angemessene Ausfallentschädigung in Höhe von 50 Prozent der auf den Termin entfallenden Vergütung verlangen, sofern C-Stone den Termin nicht anderweitig vergeben konnte.
4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass C-Stone kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. C-Stone bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
6. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
7. Bei einer nachgewiesenen unverschuldeten Verhinderung bemühen sich die Parteien um eine angemessene Ersatzlösung. Ein Anspruch auf kostenfreie Nachholung besteht nur, soweit dies vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
8. Für AVGS-Termine gelten vorrangig die Regelungen des Abschnitts 7 sowie die Vorgaben von TASys und des Kostenträgers.
9. Aus Fehlzeiten entsteht einem AVGS-Teilnehmenden nicht automatisch eine private Zahlungspflicht.
10. Sagt C-Stone einen Termin ab, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die ausgefallene Leistung erstattet.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt.
3. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Verbraucher dürfen darüber hinaus mit Forderungen aufrechnen, die mit ihrer Zahlungspflicht rechtlich verknüpft sind.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Vereinbarte Ratenzahlungen ändern die Gesamtvergütung nicht.
10. Gerät ein Kunde mit einer Rate in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Fälligkeit sämtlicher noch offener Raten tritt nur ein, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- eine Partei trotz Abmahnung erheblich gegen ihre Vertragspflichten verstößt,
- eine vertrauensvolle oder sichere Durchführung aufgrund schwerwiegender Umstände nicht mehr möglich ist oder
- der Kunde mit einem erheblichen Teil der fälligen Vergütung in Verzug ist und eine angemessene Zahlungsfrist erfolglos abgelaufen ist.
4. Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn diese gesetzlich nicht erforderlich oder der kündigenden Partei unzumutbar ist.
5. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
6. Bei einer berechtigten vorzeitigen Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Vorauszahlungen für nicht mehr zu erbringende Leistungen werden erstattet.
7. Für Fernunterrichtsverträge gelten vorrangig die zwingenden Kündigungsbestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
8. Für AVGS-Maßnahmen gelten vorrangig die Bestimmungen des Abschnitts 7 und die maßnahmespezifischen Unterlagen.
11. Mitwirkung und Verhalten
1. Kunden und Teilnehmende behandeln andere Teilnehmende, Lehrpersonen, Coaches und Mitarbeiter respektvoll.
2. Untersagt sind insbesondere:
- diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen,
- Beleidigungen und Bedrohungen,
- sexuelle Belästigungen,
- erhebliche oder wiederholte Störungen,
- unbefugte Aufzeichnungen und
- die missbräuchliche Verwendung von Zugängen, Unterlagen oder personenbezogenen Daten.
3. Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen darf C-Stone nach vorheriger Abmahnung einen Teilnehmenden von einzelnen Veranstaltungen ausschließen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
4. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie unzumutbar ist oder eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt.
5. Die Vergütungsfolgen eines Ausschlusses richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Leistung werden berücksichtigt.
12. Digitale Durchführung
1. Für Online-Leistungen benötigt der Kunde eine geeignete Internetverbindung, ein kompatibles Endgerät sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen.
2. Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Geräte und seines Internetzugangs verantwortlich.
3. C-Stone ist für Störungen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs, insbesondere beim Internetzugang des Kunden oder bei allgemeinen Telekommunikationsnetzen, nicht verantwortlich.
4. Bei einer von C-Stone zu vertretenden erheblichen technischen Störung wird die betroffene Leistung nachgeholt oder die hierfür gezahlte Vergütung erstattet.
5. Zugangsdaten sind personenbezogen, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Der Kunde informiert C-Stone unverzüglich, wenn er eine unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten vermutet.
13. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Unterlagen, Videos, Präsentationen, Konzepte, Vorlagen, Methoden, Texte, Grafiken und sonstige Inhalte von C-Stone sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.
2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung im vertraglich vorgesehenen Umfang.
3. Ohne vorherige Zustimmung von C-Stone sind insbesondere nicht gestattet:
- Veröffentlichung,
- Weitergabe an Dritte,
- öffentliche Zugänglichmachung,
- Vervielfältigung außerhalb des eigenen Gebrauchs,
- Bearbeitung,
- Unterlizenzierung,
- kommerzielle Verwertung,
- Verkauf oder
- Nutzung für eigene Schulungs- oder Beratungsangebote.
4. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
5. Ton-, Bild-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen durch Teilnehmende sind ohne vorherige Zustimmung von C-Stone und sämtlicher betroffener Personen untersagt.
6. Aufzeichnungen durch C-Stone erfolgen nur auf einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.
14. Vertraulichkeit
1. Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
2. In Gruppenformaten verpflichten sich die Teilnehmenden, persönliche, berufliche und betriebliche Informationen anderer Teilnehmender nicht außerhalb der Veranstaltung offenzulegen.
3. C-Stone kann für das Verhalten anderer Teilnehmender nur nach den gesetzlichen Vorschriften einstehen.
4. Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts-, Melde- und Dokumentationspflichten, insbesondere gegenüber Behörden, Gerichten und Kostenträgern, bleiben unberührt.
15. Datenschutz
1. C-Stone verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
2. Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls aus maßnahmespezifischen Datenschutzinformationen.
3. Für die Datenverarbeitung bei AVGS-Anfragen und -Maßnahmen gilt ergänzend Abschnitt 7 dieser AGB.
4. Soweit für eine Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Der Vertragsschluss wird nicht von einer Einwilligung in eine für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht.
16. Haftung
1. C-Stone haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von C-Stone.
6. C-Stone haftet nicht für Ergebnisse eigenverantwortlicher Entscheidungen oder Umsetzungen des Kunden, soweit C-Stone keine Vertragspflicht verletzt hat.
7. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt.
17. Höhere Gewalt
1. Kann eine Partei ihre Leistung aufgrund eines von ihr nicht beherrschbaren außergewöhnlichen Ereignisses nicht oder nur verspätet erbringen, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung.
2. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Epidemien, erhebliche Ausfälle der Energie- oder Kommunikationsversorgung sowie vergleichbare unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse gehören.
3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Ersatzlösung.
4. Dauert die Beeinträchtigung so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, darf sie den betroffenen Leistungsteil kündigen oder von ihm zurücktreten.
5. Bereits gezahlte Vergütung für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen wird erstattet.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht Bestandteil dieser AGB.
3. Soll eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt C-Stone die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Aufforderung beziehungsweise Zustimmung und Kenntnisbestätigung gesondert ein.
4. Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach einem wirksam verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
5. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere grundsätzlich nach vollständiger Leistungserbringung und nur, wenn die erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers vorliegen.
6. Für digitale Inhalte und Fernunterrichtsverträge gelten die jeweiligen besonderen gesetzlichen Vorschriften.
19. Verbraucherstreitbeilegung
C-Stone ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zwingende gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von C-Stone.
4. Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
5. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
6. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde oder das Gesetz eine andere Form verlangt.
2. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von der vorstehenden Regelung Vorrang.
3. C-Stone ist nicht berechtigt, diese AGB für bereits bestehende Verträge einseitig zu ändern, sofern hierfür keine wirksame Änderungsvereinbarung besteht.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
5. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Eine Bestimmung, nach der eine unwirksame Klausel automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt wird, ist nicht vereinbart.